Antrag vom 21.11.2011: Bildung eines Akteneinsichtsausschusses
Sehr geehrter Krönung,
die Fraktion der FWL bittet Sie, folgenden Antrag auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu nehmen:
Die Fraktion der FWL verlangt die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses.
Themen des Akteneinsichtsausschusses:
1. Aufklärung über die Vereinbarungen mit den Unternehmen Badehof und Aqualux/Tomesa über Form, Inhalt, Einhaltung und Kontrolle von Ratenzahlungsvereinbarungen, Zahlungen und/oder Schuldanerkenntnissen bzgl. Außenständen der Unternehmen bei der Gemeinde Bad Salzschlirf oder gemeindlicher Gesellschaften.
- wann welche Vereinbarungen mit wem und in welcher Form getroffen wurden,
- wie die entsprechenden Beschlüsse des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung eingehalten und umgesetzt werden bzw. wurden, hier insbesondere der Beschluss und Protokollvermerk zu TOP 5 der Sitzung der Gemeindevertretung vom 22.06.2010,
- wie die jeweiligen Gläubiger die Vereinbarungen einhalten,
- wie und in welcher Form Maßnahmen der Gemeinde zur Überwachung und Einhaltung des Zahlungsflusses eingeleitet werden bzw. wurden,
Die Größe des Akteneinsichtsausschusses sollte der des Haupt- und Finanzausschusses entsprechen.
Begründung:
Die Gründe für den Akteneinsichtsausschuss zu Punkt 1 liegen u.a. in der Beantwortung der SPD-Anfrage während der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.10.2011 und können hier – aus Datenschutzgründen – nicht weiter ausgeführt werden. Die Gemeindevertretung hat die Aufgabe der Kontrolle der Verwaltung und somit das Recht zur Aufklärung über die Behandlung von sechsstelligen gemeindlichen Außenständen. Insbesondere aufgrund des Verlangens der Kommunalaufsicht und der bevorstehenden Haushaltsberatungen sehen wir einen solchen Ausschuss als zwingend an.Die Begründung zu Punkt 2 ergibt sich aus der vor ca. 1 ¼ Jahren beantragten Kapitalerhöhung der Bäderbetrieb Bad Salzschlirf GmbH. Aufgrund der anhaltenden Untätigkeit des Geschäftsführers und Bürgermeisters, eine Lösung zur Konsolidierung der Gesellschaft mit gangbaren Maßnahmen herbeizuführen, drängt sich eine eingehende Überprüfung der Gesellschaft durch die Gemeindevertretung auf.


